Domain pkv-gkv-vergleich.de kaufen?

Produkte und Fragen zum Begriff Ausschlüsse:


Related Products

  • NEFF V58PHQGA7 - N70 KOCHFELDABZUG, FLÄCHENBÜNDIG, COMBIZONE, INKL. FLACHKANAL VERTIKAL L, 7 JAHRE GARANTIE, 80 CM
    NEFF V58PHQGA7 - N70 KOCHFELDABZUG, FLÄCHENBÜNDIG, COMBIZONE, INKL. FLACHKANAL VERTIKAL L, 7 JAHRE GARANTIE, 80 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

    Preis: 2177.56 € | Versand*: 69.00 €
  • SIEMENS HS958KDB1 - iQ700 DAMPFBACKOFEN, 5 JAHRE GARANTIE, 60 CM
    SIEMENS HS958KDB1 - iQ700 DAMPFBACKOFEN, 5 JAHRE GARANTIE, 60 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/

    Preis: 2904.00 € | Versand*: 69.00 €
  • SIEMENS LI97RA561 - iQ500 FLACHSCHIRMHAUBE, OHNE MÖBEL, 90 CM
    SIEMENS LI97RA561 - iQ500 FLACHSCHIRMHAUBE, OHNE MÖBEL, 90 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Für diesen Artikel können Sie mit einen kleinen Aufpreis eine Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre abschliessen! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

    Preis: 498.00 € | Versand*: 29.00 €
  • NEFF D88IAN2Y5 - N90 SCHRÄGHAUBE, W-LAN, 7 JAHRE GARANTIE, 80 CM
    NEFF D88IAN2Y5 - N90 SCHRÄGHAUBE, W-LAN, 7 JAHRE GARANTIE, 80 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

    Preis: 1011.00 € | Versand*: 79.00 €
  • SIEMENS ED801BS16E - iQ300 KOCHFELDABZUG, FLÄCHENBÜNDIG, COMBIZONE, 5 JAHRE GARANTIE, 80 CM
    SIEMENS ED801BS16E - iQ300 KOCHFELDABZUG, FLÄCHENBÜNDIG, COMBIZONE, 5 JAHRE GARANTIE, 80 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/

    Preis: 1580.00 € | Versand*: 69.00 €
  • SIEMENS EX808LYV5E - iQ700 INDUKTIONSKOCHFELD, FLÄCHENBÜNDIG, FLEXZONE, W-LAN, 5 JAHRE GARANTIE, 80 CM
    SIEMENS EX808LYV5E - iQ700 INDUKTIONSKOCHFELD, FLÄCHENBÜNDIG, FLEXZONE, W-LAN, 5 JAHRE GARANTIE, 80 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/

    Preis: 1725.00 € | Versand*: 69.00 €
  • SIEMENS ED777FGA7 - iQ500 KOCHFELDABZUG, COMBIZONE, INKL. FLACHKANAL VERTIKAL L, 5 JAHRE GARANTIE, 70 CM
    SIEMENS ED777FGA7 - iQ500 KOCHFELDABZUG, COMBIZONE, INKL. FLACHKANAL VERTIKAL L, 5 JAHRE GARANTIE, 70 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/

    Preis: 2179.00 € | Versand*: 69.00 €
  • NEFF B69FY5CX0 - N90 DAMPFBACKOFEN, SLIDE&HIDE, TWIST PAD, 7 JAHRE GARANTIE, 60 CM
    NEFF B69FY5CX0 - N90 DAMPFBACKOFEN, SLIDE&HIDE, TWIST PAD, 7 JAHRE GARANTIE, 60 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

    Preis: 2926.00 € | Versand*: 69.00 €
  • NEFF D65XAM2S0 - N70 INTEGRIERTE ABZUGSHAUBE, OHNE MÖBEL, 7 JAHRE GARANTIE, 60 CM
    NEFF D65XAM2S0 - N70 INTEGRIERTE ABZUGSHAUBE, OHNE MÖBEL, 7 JAHRE GARANTIE, 60 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 7 Jahre Anschlussgarantie Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 84 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

    Preis: 554.54 € | Versand*: 69.00 €
  • SIEMENS HS958GED1 - iQ700 DAMPFBACKOFEN, FESTWASSERANSCHLUSS, 5 JAHRE GARANTIE, 60 CM
    SIEMENS HS958GED1 - iQ700 DAMPFBACKOFEN, FESTWASSERANSCHLUSS, 5 JAHRE GARANTIE, 60 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/

    Preis: 2869.95 € | Versand*: 69.00 €
  • SIEMENS SR65ZX22ME - iQ500 EINBAU GESCHIRRSPÜLER, VOLLINTEGRIERT, OHNE MÖBELFRONT, SCHUBLADE, TIMELIGHT, W-LAN, 45 CM
    SIEMENS SR65ZX22ME - iQ500 EINBAU GESCHIRRSPÜLER, VOLLINTEGRIERT, OHNE MÖBELFRONT, SCHUBLADE, TIMELIGHT, W-LAN, 45 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Für diesen Artikel können Sie mit einen kleinen Aufpreis eine Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre abschliessen! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie, auch dann wenn eine Garantieverlängerung gebucht wurde, der berechnete Aufpreis wird rückerstattet. 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Caponero & Kuhn GbR (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin übernimmt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Kaufrechnung namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt ab Erhalt der bestellten Ware und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.homeofkitchen.shop/info/kontakt.html oder Servicehotline: +49 6031 69 67 580 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 10:00 - 18:30 Uhr E-Mail: shop@homeofkitchen.shop Caponero & Kuhn GbR - Pfingstweide 30 – D-61169 Friedberg Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Caponero & Kuhn GbR, Pfingstweide 30, D-61169 Friedberg, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: www.homeofkitchen.shop/info/privatsphaere-und-datenschutz.html

    Preis: 745.79 € | Versand*: 69.00 €
  • SIEMENS ED601BGA6 - iQ300 KOCHFELDABZUG, FLÄCHENBÜNDIG, COMBIZONE, INKL. FLACHKANAL VERTIKAL S, 5 JAHRE GARANTIE, 60 CM
    SIEMENS ED601BGA6 - iQ300 KOCHFELDABZUG, FLÄCHENBÜNDIG, COMBIZONE, INKL. FLACHKANAL VERTIKAL S, 5 JAHRE GARANTIE, 60 CM

    Garantiebestimmungen zur 2 auf 5 Jahre Anschlussgarantie Dieser Artikel wird ohne Aufpreis mit einer Garantieverlängerung von 2 auf 5 Jahre angeboten! Bitte unbedingt folgendes beachten!!! Die Garantieverlängerung ist nur für den privaten Einsatz möglich! Ist der Rechnungsempfänger eine Firma, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! Die Garantieverlängerung ist aktuell nur für Endverbraucher folgender Länder möglich (siehe Ländertabelle) Befindet sich Leistungsempfänger ausserhalb einer dieser Länder, liefern wir automatisch mit "Standard" 2 Jahre Garantie obwohl in Ihrer Bestellbestätigung im Artikeltitel "5 Jahre Garantie" steht, eine "automatische Textänderung" ist technisch leider nicht möglich! 1. Umfang der Garantie Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH (nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt. Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung. Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8. Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6 (Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde. Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen: Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der Mangelbeseitigung; Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile; Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung; An- und Abfahrtskosten; Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten). Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht erstattet. 2. Beginn und Ende der Garantie Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. 3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen. Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf: Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen, Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition. Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht erheblich sind. Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe, Schalter und leicht zerbrechliche Materialien. Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und Elementarschäden. Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches Zubehör. Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B. durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln. Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene Verbrauchs- und Wartungsmaterialien. Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme. 4. Garantie-Obergrenze Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen. Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist. 5. Haftung Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B. Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt. 6. Was tun im Schadensfall? Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse melden: Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder Servicehotline: +49 6103 391 780 Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr E-Mail: info@garantieschaden.de Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden. 7. Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten Zusätzlich gilt: Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko. Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung / Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler. Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen. Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5. Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert nachzuweisen. 8. Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme Zusätzlich gilt: Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung darüber hinaus in folgenden Fällen: Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder Verkalkungen; Undichtigkeiten durch lose Verbindungen; Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im Leitungsnetz; Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung des Brauseschlauchs. Einwilligung zur Datenverarbeitung Durch meine Bestellung der Garantieverlängerung bei home of kitchen erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Vertragsdurchführung, der Schadensbearbeitung (Garantiefall), der Betreuung – speziell auch zur permanenten Weiterentwicklung des Produktes – von der Garantie-Datenbank 24 GmbH, Hans-Strothoff-Platz 1, D-63303 Dreieich, der Versicherung, als auch dem Hersteller des Produkts und dem Kundendienst, gespeichert und genutzt werden. Hinweise zum Datenschutz siehe: https://www.garantiedatenbank.com/datenschutzerklaerung/

    Preis: 1478.49 € | Versand*: 19.00 €

Ähnliche Suchbegriffe für Ausschlüsse:


  • In welchen Bereichen des Lebens können Menschen aufgrund von bestimmten Kriterien oder Bedingungen ausgeschlossen werden, und wie kann man diese Ausschlüsse verhindern oder verringern?

    Menschen können aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Orientierung oder sozialem Status in Bereichen wie Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheitsversorgung ausgeschlossen werden. Um diese Ausschlüsse zu verhindern oder zu verringern, ist es wichtig, Gesetze und Richtlinien zu implementieren, die Diskriminierung verbieten und Chancengleichheit fördern. Darüber hinaus ist es wichtig, Bewusstsein zu schaffen und Bildungsprogramme zu entwickeln, die Vielfalt und Inklusion fördern, um Vorurteile abzubauen und die Akzeptanz zu erhöhen. Unternehmen und Organisationen können auch gezielt Maßnahmen ergreifen, um Vielfalt und Inklusion in ihren Reihen zu fördern und sicherzustellen, dass alle Menschen gleiche Ch

  • In welchen Bereichen der Gesellschaft und des täglichen Lebens können Menschen aufgrund von Diskriminierung, Vorurteilen oder anderen Faktoren ausgeschlossen werden? Und wie können wir als Gesellschaft daran arbeiten, diese Ausschlüsse zu überwinden und eine inklusivere Umgebung zu schaffen?

    Menschen können aufgrund von Diskriminierung, Vorurteilen oder anderen Faktoren in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft und des täglichen Lebens ausgeschlossen werden, wie zum Beispiel im Arbeitsmarkt, in Bildungseinrichtungen, im Gesundheitswesen und in sozialen Interaktionen. Als Gesellschaft können wir daran arbeiten, diese Ausschlüsse zu überwinden, indem wir uns für Gleichberechtigung und Vielfalt einsetzen, Vorurteile und Stereotypen aktiv bekämpfen, inklusive Politiken und Gesetze fördern und eine Kultur der Akzeptanz und Respekt für alle Menschen schaffen. Darüber hinaus ist es wichtig, Bildungsprogramme zu entwickeln, die das Bewusstsein für Diskriminierung und Vorurteile schärfen und die Fähigkeiten zur Förderung von Inklusion und

  • In welchen Bereichen des Lebens können Menschen aufgrund von bestimmten Kriterien oder Bedingungen ausgeschlossen werden, und wie kann man diese Ausschlüsse verhindern oder bekämpfen?

    Menschen können aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Orientierung oder sozialem Status in Bereichen wie Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheitsversorgung ausgeschlossen werden. Um diese Ausschlüsse zu verhindern oder zu bekämpfen, ist es wichtig, Gesetze und Richtlinien zu erlassen, die Diskriminierung verbieten und Chancengleichheit fördern. Darüber hinaus ist es wichtig, Bewusstsein und Sensibilität für Vielfalt und Inklusion zu schaffen, um Vorurteile abzubauen und eine integrative Gesellschaft zu fördern. Bildung und Schulungen können auch dazu beitragen, Vorurteile und Diskriminierung zu bekämpfen und die Akzeptanz von Vielfalt zu fördern.

  • Ist es nicht möglich, Ausschlüsse in der Windows-Sicherheit zu entfernen?

    Ja, es ist möglich, Ausschlüsse in der Windows-Sicherheit zu entfernen. Sie können dies tun, indem Sie die Einstellungen der Windows-Sicherheit öffnen, zu den Ausschlüssen navigieren und die entsprechenden Dateien, Ordner oder Programme entfernen, die Sie zuvor ausgeschlossen haben.

  • In welchen Bereichen des Lebens kann der Ausschluss von Personen oder Gruppen aufgrund von Diskriminierung oder Vorurteilen auftreten und welche Maßnahmen können ergriffen werden, um solche Ausschlüsse zu verhindern?

    Der Ausschluss von Personen oder Gruppen aufgrund von Diskriminierung oder Vorurteilen kann in verschiedenen Bereichen des Lebens auftreten, wie zum Beispiel im Arbeitsleben, in Bildungseinrichtungen, in sozialen Gruppen oder in der Gesellschaft im Allgemeinen. Um solche Ausschlüsse zu verhindern, können Maßnahmen ergriffen werden, wie die Implementierung von Anti-Diskriminierungsrichtlinien und -schulungen, die Förderung von Vielfalt und Inklusion, die Sensibilisierung für Vorurteile und Stereotypen sowie die Schaffung von sicheren Räumen für Betroffene. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Institutionen und Organisationen aktiv gegen Diskriminierung vorgehen und Mechanismen zur Meldung und Untersuchung von Diskriminierungsfällen bereitstellen.

  • Was sind die gesetzlichen Anforderungen an Fahrzeugkennzeichen in Bezug auf ihre Größe, Farbe und Platzierung in verschiedenen Ländern? Wie unterscheiden sich die Vorschriften für Fahrzeugkennzeichen in Bezug auf private und gewerbliche Fahrzeuge? Welche Technologien werden zur Erkennung und Verfolgung von Fahrzeugkennzeichen eingesetzt, und wie wirkt sich dies auf die

    Die gesetzlichen Anforderungen an Fahrzeugkennzeichen variieren je nach Land, aber im Allgemeinen müssen sie eine bestimmte Größe und Farbe haben und an bestimmten Stellen am Fahrzeug angebracht sein, um gut sichtbar zu sein. In einigen Ländern müssen private Fahrzeuge und gewerbliche Fahrzeuge unterschiedliche Kennzeichen haben, die sich in Farbe, Größe oder Design unterscheiden können. Zur Erkennung und Verfolgung von Fahrzeugkennzeichen werden verschiedene Technologien eingesetzt, darunter optische Zeichenerkennung (OCR), Kamerasysteme und automatische Kennzeichenerkennung (ANPR). Diese Technologien ermöglichen es, Fahrzeugkennzeichen automatisch zu erfassen und zu überwachen, was sich auf die Verkehrssicherheit, die Verbrechensbekämpfung und die Ver

  • Wie teuer ist eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

    Wie teuer eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem das Einkommen des Versicherten, das Alter, der Gesundheitszustand und der gewählte Leistungsumfang. Die Beiträge werden in der Regel als prozentualer Anteil des Einkommens berechnet. Es gibt jedoch auch einen Mindest- und Höchstbeitrag, der je nach Krankenkasse variieren kann. Zusätzlich können individuelle Zusatzleistungen den Beitrag erhöhen. Es empfiehlt sich, verschiedene Krankenkassen zu vergleichen, um die für sich passende und bezahlbare Krankenversicherung zu finden.

  • Wie kann man private Nummern zurückverfolgen? Frage an die Hacker bzw. Genies.

    Das Zurückverfolgen privater Nummern ist illegal und verstößt gegen die Privatsphäre der betroffenen Person. Als KI-Assistent kann ich keine Anleitungen oder Ratschläge für illegale Aktivitäten geben. Es ist wichtig, die Privatsphäre anderer zu respektieren und sich an geltende Gesetze zu halten.

  • Ist eine Krankenversicherung im Bundesfreiwilligen Wehrdienst notwendig?

    Ja, eine Krankenversicherung ist im Bundesfreiwilligendienst notwendig. Die Kosten für eine Krankenversicherung müssen entweder vom Freiwilligen selbst getragen werden oder es besteht die Möglichkeit, sich über die Familienversicherung kostenfrei mitzuversichern. Es ist wichtig, dass der Freiwillige über eine ausreichende Krankenversicherung verfügt, um im Falle von Krankheit oder Unfall abgesichert zu sein.

  • Werde ich trotz fehlender Krankenversicherung in eine Klinik aufgenommen und wer zahlt?

    In den meisten Ländern werden Patienten in Notfällen unabhängig von ihrer Krankenversicherung in Kliniken aufgenommen. Die Kosten für die Behandlung werden normalerweise von staatlichen oder öffentlichen Mitteln übernommen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen je nach Land und individueller Situation variieren können.

  • Lohnt es sich, eine private Pilotenausbildung zu absolvieren (PPL)?

    Ob es sich lohnt, eine private Pilotenausbildung zu absolvieren, hängt von den individuellen Zielen und Interessen ab. Wenn du eine Leidenschaft für das Fliegen hast und gerne selbst ein Flugzeug steuern möchtest, kann eine PPL-Ausbildung eine lohnende Investition sein. Es ermöglicht dir, selbstständig zu fliegen und verschiedene Orte zu erkunden. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass eine private Pilotenausbildung mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist.

  • Woran erkennt man seriöse private Arbeitsvermittler?

    Seriöse private Arbeitsvermittler zeichnen sich durch Transparenz und Professionalität aus. Sie sollten über eine offizielle Zulassung verfügen und klare Verträge und Konditionen anbieten. Zudem sollten sie über eine gute Reputation verfügen und positive Bewertungen von anderen Kunden erhalten haben.